KAJO-Datenschutz unterstützt bei der Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung auch in Deutschland. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage bringt sie einige Änderungen mit sich. Besonders Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, sind betroffen. Sie benötigen sogar einen Datenschutzbeauftragten. Kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich dabei häufig für einen externen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist im Vergleich zu einem eigenen Mitarbeiter häufig günstiger, flexibler und bringt bereits eine hohe fachliche Eignung und fundiertes Hintergrundwissen mit. KAJO-Datenschutz aus Stöttwang hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben zu unterstützen. Der externe Datenschutzbeauftragte steht Unternehmen nicht nur beratend zur Seite, sondern bezieht auch Mitarbeiter mit ein und sensibilisiert sie für das Thema Datenschutz. „Wir agieren als Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Behörden. Das entlastet Unternehmen, die sich somit weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“, erklärt Jörg Kappestein, Inhaber von KAJO-Datenschutz. „Keine Angst vor Bürokratie. Unternehmen sollten die neue Datenschutz-Grundverordnung nicht als üble Pflicht sehen, sondern sich daraus Nutzen schaffen. Kommunizieren Sie ganz klar nach außen, dass die Daten Ihrer Kunden bei Ihnen sicher sind, das schafft Vertrauen.“

Weitere Informationen unter www.kajo-datenschutz.de

Pin It on Pinterest

Share This
KAJO-DATA

Kostenfrei
Ansehen