Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit 02. Juli 2023 in Kraft

Endlich gibt es Gewissheit für alle betroffenen Unternehmen: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seit 02. Juli 2023 in Kraft. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, haben Unternehmen ab 250 Beschäftigten nun bis zum Inkrafttreten Zeit, eine interne Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigte gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Welche Unternehmen sind vom HinSchG betroffen?

Alle Unternehmen müssen sich an die Regelungen des Hinweisgeberschutzes halten und dürfen Whistleblowern keine Nachteile verschaffen. Unterschieden wird in der Pflicht zur Errichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle:

  • Bei allen Unternehmen wird eine Möglichkeit für Hinweisgebende existieren, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Dies ist in der Regel eine Stelle bei einer Bundes- oder Landesbehörde, die thematisch zuständig ist, wie z.B. das Bundesamt für Justiz, die BaFin oder das Bundeskartellamt.
  • Sobald Unternehmen in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben oder in speziellen Branchen tätig sind (z.B. Wertpapierhandel, Versicherungen) muss zudem eine interne Meldestelle errichtet und zur Verfügung gestellt werden, welche in der Folge auch weitere Pflichten nach sich zieht. Auf diese wird weiter unten eingegangen. Hier kann die meldende Person nun wählen, welcher Meldeweg eingeschlagen werden soll. Wenn 50 bis 249 Beschäftigte im Unternehmen tätig sind, gibt es für diese noch eine verlängerte Frist zur Errichtung einer internen Meldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Auch können diese kleineren Unternehmen eine gemeinsame Stelle betreiben.
  • Bei Unternehmen ab 250 Beschäftigten muss die Umsetzung mit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.
  • In einigen Branchen und Sektoren ist ein Hinweisgebersystem unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten vorgeschrieben. Unternehmen in Branchen wie Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Energie sowie sind verpflichtet ein Hinweisgebersystem bereit zu stellen. Gleiches gilt für Regierungen und den öffentlichen Dienst. 
     

Wir raten allen Unternehmen dazu, so früh wie möglich mit der Implementierung des Hinweisgebersystems zu beginnen. Schließlich hat ein funktionierendes internes Hinweisgebersystem vor allem Vorteile für das Unternehmen.

Gerne unterstüzen und beraten wir Sie bei der Umsetzung.

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